AGBs
Nonhoff Engineering - InGymNeering GmbH
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und Lieferungen von Nonhoff Engineering (nachfolgend „Anbieter“), vertreten durch [Name des Inhabers/Geschäftsführers], [Anschrift, PLZ, Ort], gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunden“).
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Diese AGB gelten ausschließlich im kaufmännischen Verkehr gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge und Angebote über die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall erneut auf sie verweisen muss.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
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Der konkrete Gegenstand und der Umfang der durch den Anbieter zu erbringenden Leistungen (z. B. Ingenieurdienstleistungen, Projektmanagement, 3D-CAD-Konstruktion, technische Beratung oder Softwareentwicklung) ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem Angebot des Anbieters oder der Leistungsbeschreibung.
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Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der branchenüblichen Sorgfalt. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein konkreter werkvertraglicher Erfolg vereinbart wurde, handelt es sich bei den Verträgen um Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB.
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Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen qualifizierter Dritter oder Subunternehmer zu bedienen.
§ 3 Vertragsschluss und Kostenvoranschläge
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Die Angebote des Anbieters auf der Website oder in Prospekten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
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Die Bestellung oder Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch den Beginn der Auftragsausführung zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber unterstützt den Anbieter bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch rechtzeitige, unaufgeforderte Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zeichnungen sowie einen ggf. notwendigen Zugang zu den Systemen oder Betriebsstätten des Auftraggebers.
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Verzögert sich die Leistungserbringung des Anbieters, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird dem Auftraggeber gesondert nach den aktuellen Verrechnungssätzen des Anbieters in Rechnung gestellt.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
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Es gilt die im Einzelvertrag oder Angebot vereinbarte Vergütung. Sofern keine spezifische Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der Honorare des Anbieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Rechnungen des Anbieters ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug. Während des Verzugs ist die Vergütung mit dem gesetzlichen Verzugszins für Entgeltforderungen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 6 Nutzungsrechte und Geistiges Eigentum
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An den vom Anbieter erstellten Zeichnungen, Konstruktionen, Modellen, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen behält sich der Anbieter die Urheber- und Eigentumsrechte vor.
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Sofern nicht abweichend vereinbart, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen, eigenen Zweck zu nutzen.
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Eine Weitergabe der Ergebnisse an Dritte oder eine Nutzung für andere Projekte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 7 Gewährleistung und Mängelhaftung
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Soweit eine werkvertragliche Leistung vereinbart wurde, hat der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und Mängel schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Übergabe.
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Für rein dienstvertragliche Leistungen (z. B. reine Beratung) ist eine Mängelhaftung im Sinne des Werkvertragsrechts ausgeschlossen; der Anbieter schuldet hierbei die fachgerechte Durchführung, keinen konkreten Erfolg.
§ 8 Haftungsbeschränkung
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Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
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Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden geschäftlichen und technischen Informationen streng geheim zu halten.
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Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der DSGVO.
§ 10 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Recht
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Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Anbieters (z. B. [Münster / Coesfeld / Ihr Unternehmenssitz]).
